Erna Wacha-Egger - Bewusstseinstrainerin & Beraterin

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlage aller mit der Veranstalterin geschlossenen Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen der Kunden verpflichten die Veranstalterin selbst dann nicht, wenn wir diesen nicht widersprechen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies schriftlich bestätigen. Die Mitarbeiter der Veranstalterin und die beauftragten Organisatorinnen sind nicht befugt und berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin sind die Kunden nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu überbinden. Die Aufrechnung durch den Kunden – vorbehaltlich der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes – ist ausgeschlossen.

3. Verbindliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt, wenn die Teilnahme von der Veranstalterin geneh­migt wird. Zahlungen sind per Überweisung (Bankdaten siehe jeweiliger Anmeldevertrag) zu überweisen (bitte den eigenen Namen und den Veran­staltungstitel als Verwendungszweck angeben) oder sind bei Veranstaltungsbeginn bar zu bezahlen. Der Vertrag gilt nicht als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

4. Notwendige Unterlagen, die der Kunde zur Teilnahme benötigt, erhält der Teilnehmer rechtzeitig von der Veranstalterin oder deren Organisato­rinnen. Die Anreise, Unterkunft und Verpflegung erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers.

5. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst in vollem Umfang verantwortlich. Er übernimmt die Verantwortung für das, was er in der Veranstaltung erlebt, hört, sieht, fühlt und welche Schlüsse er daraus zieht. Für Sach- oder Personenschäden, die der Teilnehmer eventuell im Zusammenhang mit der Ver­anstaltung oder am Ort verursacht, übernimmt der Teilnehmer die volle Verantwortung und Haftung. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung aus wichtigen Gründen auszuschließen, insbesondere wenn der Teilnehmer Rechtsgüter – insbesondere der Veranstalterin oder anderer Teilnehmer der Veranstaltung – verletzt oder die Veranstaltung empfindlich stört. Die Veranstalterin behält sich weiteres vor, Teilneh­mer auf Grund ihrer Krankheit bzw. mangelnden Gesundheit nicht teilnehmen zu lassen bzw. von der (eventuell auch schon begonnenen) Teilnahme auszuschließen. In jedem Fall wird im Voraus gezahltes Entgelt für künftige Veranstaltungstermine an den betroffenen Teilnehmer zurückgezahlt. Schadenersatzforderungen können vom Teilnehmer daraus nicht hergeleitet werden. Nimmt der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teil, oder beendet er eine solche vorzeitig, aus welchen Gründen immer, so bleibt der Entgeltanspruch der Veranstalterin in vollem Umfang aufrecht.

6. Eine telefonische Anmeldung ist verbindlich. Bei einer Absage nach Vertragsabschluss bzw. Anmeldung beträgt die Stornierungsgebühr 50%, zwei Wochen bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung 75% und bei Stornierung am Veranstaltungstag 100%. Die angegebenen Prozente werden jeweils vom Gesamtpreis gerechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann genannt werden, muss jedoch von der Veranstalterin akzeptiert werden. Besucht der Teilnehmer die Veranstaltung oder einen Teil davon nicht, so ist gleichwohl das vollständige Entgelt zu zahlen.

7. Die Veranstaltungen werden nur durchgeführt, wenn eine bestimmte Teilnehmerzahl erreicht ist. Falls die Veranstaltung nicht stattfindet, werden die angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig hierüber informiert. Jegliche geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet oder können gebühren­frei auf Folgeveranstaltungen oder andere Veranstaltungen umgeschrieben werden. Wenn die vom Kunden gebuchte Veranstaltung von der Veran­stalterin aus organisatorischen oder anderen Gründen (z.B.: höhere Gewalt) abgesagt werden muss, wird der geleistete Betrag voll zurückerstattet. Andere Ansprüche an die Veranstalterin können nicht geltend gemacht werden.

8. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

9. Aus rechtlichen Gründen können während der Veranstaltungen keine Heilungen irgendwelcher Art durchgeführt werden. Vermittelt wird dagegen Hilfe zur Selbsthilfe. Es besteht daher kein Anspruch auf Heilung, Therapie oder sonstigem Erfolg.

10. Die Veranstalterin ist weder Arzt, Heilpraktiker noch Therapeut, und die Veranstaltungen stellen keine Therapie oder Psychotherapie dar. Viel­mehr geht es um persönliches Wachstum und Selbsterfahrung.

11. An allen Aktivitäten und Übungen der Veranstaltungen, an denen der Teilnehmer sich beteiligt, nimmt er freiwillig und aus eigenem Entschluss teil.

12. Die Teilnahme erfolgt immer auf eigene, persönliche Verantwortung und Gefahr. Teilnehmer, die an schwerwiegenden Krankheiten leiden, wie insbesondere Asthma, Epilepsie, gravierenden Herz-Insuffizienzen, Diabetes, Psychosen oder sonstige psychische Krankheiten, müssen diese Krank­heit schriftlich mit der Anmeldung bzw. unverzüglich der Veranstalterin bzw. Bevollmächtigten bekannt geben und müssen im eigenen Interesse vor der Entscheidung für die Teilnahme an einer Veranstaltung ihren Arzt bzw. Therapeuten beiziehen. Dies gilt auch für Teilnehmer sinngemäß, deren Gesundheit wesentlich beeinträchtigt ist. Bezüglich der damit verbundenen Rechte der Veranstalterin siehe Punkt 5.

13. Der Teilnehmer verpflichtet sich unwiderruflich, keine Übungen, Unterlagen etc. aus der Veranstaltung oder Teile daraus selbst auf sich oder an­dere anzuwenden oder weiterzugeben und die Privatsphäre der anderen Teilnehmer auch nach der Veranstaltung zu schützen. Die diesbezüglichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, über die Inhalte und Durchführung der Veranstaltung verbleiben im Eigentum der Veranstalterin.

14. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung der Daten auf elektronischem Wege erfolgt, weiteres ist er mit der Weitergabe der Da­ten an die Veranstalterin und deren Rechtsnachfolger bzw. beauftragten Organisatorinnen einverstanden.

15. Der Teilnehmer erklärt sich bis auf Widerruf einverstanden, dass ihm von der Veranstalterin bzw. deren Rechtsnachfolgern oder von den beauf­tragten Organisatorinnen Prospektmaterial über Veranstaltungen zugeschickt wird.

16. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes) sowie über die Irrtumsanfech­tung werden vorbehaltlich der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ausgeschlossen.

17. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Konsumentenschutzgesetz sind wir verpflichtet, Sie auf folgende Rücktrittsrechte hinzuwei­sen:

§ 3 KSchG
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder 3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Ge­schäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.
(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhand­lungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.

§ 3a KSchG
(1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiteres zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Ver­braucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 ge­nannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank­und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

§ 5e KSchG
(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

§ 5f KSchG
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
(1) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird,
(2) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
(3) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde,
(4) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
(5) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
(6) Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
(7) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).

18. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestim­mungen nicht. Es gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

19. Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, die Vertragsbedingungen für künftige Veranstaltungen zu ändern.
Gerichtsstand: A-2331 Vösendorf. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

– Stand: April 2015 –